Haben Sie etwas zu verschenken?
Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und seit Sommer 2015 auch Pensionisten, haben die Möglichkeit sich die Lohnsteuer, welche unterjährig zuviel ans Finanzamt abgeführt wurde, zurückzuholen.
Außernatürliche Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen können von der Lohnsteuer abgesetzt werden und am Ende des Jahres am Konto gutgeschrieben werden.
Beispiele könnten sein:
Der Lohnsteuerausgleich kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein erledigt werden.
Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter der Nummer:
+43 664 885 835 71
oder via Mail: