Lohnsteuerausgleich

 

 

Haben Sie etwas zu verschenken?

 

Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und seit Sommer 2015 auch Pensionisten, haben die Möglichkeit sich die Lohnsteuer, welche unterjährig zuviel ans Finanzamt abgeführt wurde, zurückzuholen.

 

 

Außernatürliche Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen können von der Lohnsteuer abgesetzt werden und am Ende des Jahres am Konto gutgeschrieben werden.


Beispiele könnten sein:

  • Aus- und Weiterbildung (Studium, Wifi-Kurse, berufliche Weiterbildung...)
    damit verbundenes Kilometergeld, Diäten, ...
  • Medizinische Versorgung (Wahlarzt, Zahnspangen...)
  • Arbeitsmittel (berufsbezogen)
  • Wohnbau (Beschaffung, Restaurierung...)
  • Darlehen, Kredite
  • Spenden
  • Kirchenbeitrag
  • Versicherungen
  • Pendlerrechner
  • und vieles mehr.

 

Der Lohnsteuerausgleich kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein erledigt werden.

 

PVF

 


Personalverrechnung Fuchs e.U.

Gärtnerstraße 1

4623 Gunskirchen

 

office@pv-fuchs.at

Kontakt

 

Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter der Nummer: 

+43 664 885 835 71

 

oder via Mail:

fuchs.melanie@pv-fuchs.at

 

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